Bisher zeigte sich, wie «grün» ein Gebäude ist, fast nur daran, wie viel Energie es im Betrieb verbraucht. Die überarbeitete Gebäudeeffizienzrichtlinie der Europäischen Union – kurz EPBD, (EU) 2024/1275 – geht weiter: Ab 2028 für grosse und ab 2030 für alle Neubauten müssen die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus berechnet und im Energieausweis angegeben werden. Wir fassen zusammen, was sich ändert und was das bedeutet, wenn Sie mit Brettsperrholz planen.
Was misst das Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial?
Der Fachbegriff der Richtlinie ist das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial, kurz GWP. Es zeigt, wie viel Treibhausgas über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes freigesetzt wird: von der Herstellung der Baustoffe über Bau und Betrieb bis zum Rückbau.
Die Berechnungsregeln enthält Anhang III der Richtlinie. Dieser Anhang wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/52 ersetzt, die seit dem 24. Mai 2026 gilt. Nach dem neuen Anhang gilt:
- Einheit: kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter Nutzfläche (kg CO₂e/m²).
- Bezugszeitraum: 50 Jahre. Das ist eine Berechnungskonvention, keine Annahme über die Lebensdauer des Gebäudes.
- Methode: die einschlägigen Teile der EN 15978.
- Was einzubeziehen ist: mindestens die Bauteile der Ebene 2 von Gebäudehülle (Shell) und Kern (Core) nach Tabelle 4 des Anhangs. Die Einbeziehung der Aussenanlagen ist freiwillig.
- Verbindliche Lebenszyklusphasen: A1–A5, B1–B4, B6, C1–C4, D1 und D2. Freiwillig: B5, B7 und B8.
- Im Energieausweis erscheinen mindestens: A1–A3, A4–A5, B1–B4, B6, C1–C4, D1, D2 sowie das GWP-total, die Summe aus fossilen und biogenen Emissionen und der Wirkung der Landnutzung.
Der Wert gibt den ausgeführten Zustand (as-built) wieder. Gerechnet werden sollte dennoch schon in der Planung, weil sich das Ergebnis dann noch beeinflussen lässt.
Die Materialwahl – Beton, Stahl, Holz – wird damit erstmals in der Bewertung eines Gebäudes in Zahlen sichtbar.
Der Zeitplan
| Datum | Was geschieht | In der Richtlinie |
|---|---|---|
| 29. Mai 2026 | die Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie in nationales Recht um | Artikel 35 |
| 1. Januar 2027 | die Mitgliedstaaten veröffentlichen einen Fahrplan zur Einführung von Lebenszyklus-Grenzwerten für Neubauten | Artikel 7 Abs. 5 |
| 1. Januar 2028 | Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird berechnet und im Energieausweis angegeben für alle Neubauten über 1000 m²; Neubauten öffentlicher Stellen sind Nullemissionsgebäude | Artikel 7 Abs. 1–2 |
| 1. Januar 2030 | dasselbe für alle Neubauten; alle Neubauten sind Nullemissionsgebäude; die Mitgliedstaaten legen Zielwerte fest | Artikel 7 Abs. 1, 2, 5 |
Wichtige Ausnahme (Artikel 7 Abs. 4): Ein Mitgliedstaat kann beschliessen, die Absätze 1 und 2 nicht auf Gebäude anzuwenden, für die vor der Frist ein Bauantrag – oder ein gleichwertiger Antrag, einschliesslich einer Nutzungsänderung – eingereicht wurde. Ob ein Land davon Gebrauch macht, ergibt sich aus der nationalen Umsetzung.
Wo steht die Umsetzung? Am 15. Juli 2026 hat die Europäische Kommission gegen alle 27 Mitgliedstaaten wegen unvollständiger Umsetzung Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die nationalen Detailregeln nehmen also noch Gestalt an.
Was bedeutet das für die Planung?
Die Materialwahl fällt im Konzept. Mit dem Tragsystem ist auch ein grosser Teil der CO₂-Bilanz entschieden. Deshalb lohnt es sich, die Möglichkeiten schon bei der ersten Skizze zu vergleichen – später sind Änderungen teuer und langwierig.
Genaue Mengen sind nötig. Eine Lebenszyklusberechnung ist nur so genau wie die Materialmengen. Aus einem detaillierten 3D-Modell lassen sich Volumen und Masse der verbauten Materialien elementweise ermitteln.
Die Daten haben eine Rangfolge. Der neue Anhang III legt fest, welche Umweltdaten zu verwenden sind:
- zuerst Daten nach der Bauproduktenverordnung (305/2011/EU bzw. (EU) 2024/3110), soweit vorhanden;
- dann kompatible Ökodesign-Daten;
- andere produkt- oder projektspezifische Daten nach EN 15804 – etwa eine Umweltproduktdeklaration (EPD) – nur, wenn das nationale Recht dies ausdrücklich zulässt;
- generische oder Standardwerte, wo Lücken zu schliessen sind.
Eine EPD allein genügt also unter Umständen nicht: Fragen Sie bei der Angebotsanfrage den Hersteller, ob für das Produkt Umweltdaten nach der Bauproduktenverordnung vorliegen, und klären Sie, was das nationale Berechnungsverfahren akzeptiert.
Das Dach gehört auch der Sonnenenergie. Nach der Richtlinie ist jeder Neubau so zu gestalten, dass Solarenergie später kostengünstig genutzt werden kann; die Installation von Solaranlagen wird schrittweise Pflicht, soweit das Gebäude technisch geeignet und die Installation wirtschaftlich und funktional machbar ist (Artikel 10): bis 31. Dezember 2026 für neue öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude, mit einer Schwelle von 250 m² Nutzfläche (ob die Schwelle auch für öffentliche Gebäude gilt, lesen die Sprachfassungen der Richtlinie unterschiedlich; die nationale Umsetzung wird das klären), und bis 31. Dezember 2029 für neue Wohngebäude. Das Dachtragwerk ist also auch für die Last von Solaranlagen zu bemessen.
Wo kommt Brettsperrholz ins Spiel?
Wie viel günstiger die CO₂-Bilanz eines Brettsperrholzbaus gegenüber einer anderen Konstruktion ist, zeigt sich Gebäude für Gebäude – genau dafür ist die Lebenszyklusberechnung da. Drei Dinge wissen wir aber schon jetzt:
- Holz bindet Kohlenstoff. Die Menge des im verbauten Holz gespeicherten Kohlendioxids lässt sich mit einem genormten Verfahren (EN 16449) berechnen. Wie die Lebenszyklusberechnung das berücksichtigt, bestimmen die Norm und das nationale Berechnungsverfahren.
- Der biogene Anteil erscheint auch im Energieausweis. Das anzugebende GWP-total enthält neben den fossilen Emissionen auch den biogenen Anteil und die Wirkung der Landnutzung.
- Die Richtlinie befasst sich mit dem in Gebäuden gespeicherten Kohlenstoff. Artikel 7 Abs. 6 verpflichtet die Mitgliedstaaten, sich auch mit dem CO₂-Abbau durch Kohlenstoffspeicherung in oder an Gebäuden zu befassen.
Das nationale Berechnungsverfahren und die Grenzwerte hängen von der nationalen Umsetzung ab. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die Richtlinie gilt dort nicht unmittelbar. Wir verfolgen die Entwicklung und aktualisieren diesen Artikel.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Übergabe nach 2028, über 1000 m²? Rechnen Sie damit, dass das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet und im Ausweis angegeben werden muss – nach dem ausgeführten Zustand.
- Prüfen Sie den Zeitpunkt des Bauantrags. Ein Mitgliedstaat kann für vor der Frist eingereichte Anträge eine Ausnahme vorsehen; ob sie für Sie gilt, ergibt sich aus dem nationalen Recht.
- Vergleichen Sie das Tragsystem im Konzept – dort ist die Entscheidung zwischen Brettsperrholz, Misch- und herkömmlicher Bauweise am günstigsten.
- Fordern Sie Umweltdaten für die Hauptmaterialien schon bei der Angebotsanfrage an: zuerst Daten nach der Bauproduktenverordnung, und fragen Sie auch nach einer EPD nach EN 15804.
- Planen Sie mit einem genauen Modell und verfolgen Sie darin die Änderungen, damit die Mengen bei der Übergabe zuverlässig vorliegen.
Wie wir Sie unterstützen
Im Konzept vergleichen wir die Tragwerksvarianten, und aus dem 3D-Modell der Werkplanung liefern wir Volumen und Masse des verbauten Holzes elementweise – eine der wichtigsten Grundlagen der Lebenszyklusberechnung. Auch das im verbauten Holz gespeicherte Kohlendioxid berechnen wir – so rechnen wir. Das Dachtragwerk bemessen wir auch für die Last von Solaranlagen, und beim Vergleich der Herstellerangebote fordern wir auch die Umweltdaten an.